Entsparen: Vom Vermögen leben
Steueroptimierung beim Entnehmen
In der Entnahmephase können Sie legal viel Steuer sparen: den Sparerpauschbetrag jedes Jahr ausschöpfen, die Teilfreistellung für Aktien-ETFs nutzen und dank Günstigerprüfung womöglich unter dem Abgeltungssatz bleiben. Wer plant, behält mehr vom eigenen Geld.
Aktualisiert am 22. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag erklärt Grundlagen zu Bildungszwecken (Stand 2025/2026) und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Besteuert wird nur der Gewinn
Wenn Sie Anteile verkaufen, um Geld zu entnehmen, fällt Steuer nur auf den enthaltenen Kursgewinn an – nicht auf den ursprünglich eingezahlten Betrag. Verkaufen Sie z. B. Anteile für 10.000 €, von denen 3.000 € Gewinn sind, ist nur dieser Gewinn steuerlich relevant. Das macht die effektive Steuerlast einer Entnahme oft kleiner, als viele denken.
Sparerpauschbetrag jedes Jahr nutzen
Jede Person hat 1.000 € (Paare 2.000 €) steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr. In der Entnahmephase können Sie diesen Freibetrag gezielt füllen – etwa durch bewusst realisierte Gewinne. Nicht genutzter Freibetrag verfällt am Jahresende. Ein Freistellungsauftrag stellt sicher, dass die Bank ihn berücksichtigt.
Teilfreistellung für Aktien-ETFs
Bei Aktien-ETFs bleiben dank Teilfreistellung 30 % der Erträge steuerfrei (siehe steuerliche Grundlagen). Von 100 € Gewinn werden also nur 70 € besteuert – die effektive Belastung sinkt auf rund 18,5 % statt 26,4 %.
| Hebel | Wirkung |
|---|---|
| Nur Gewinn wird besteuert | Entnahme enthält steuerfreie Einlage |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € p.a. steuerfrei |
| Teilfreistellung (Aktien-ETF) | 30 % der Erträge steuerfrei |
| Günstigerprüfung | persönlicher Satz statt 25 %, wenn niedriger |
| Verkaufsreihenfolge (FIFO) | steuert, welche Gewinne realisiert werden |
Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % (im Ruhestand häufig der Fall), können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen: Das Finanzamt wendet dann Ihren niedrigeren persönlichen Satz auf die Kapitalerträge an. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer wird erstattet.
Reihenfolge der Verkäufe mitdenken
Welche Anteile Sie zuerst verkaufen (Stichwort FIFO), beeinflusst, wie viel Gewinn realisiert wird. Mehr dazu unter Reihenfolge der Verkäufe.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]Kapitalerträge in der Steuererklärung – Finanztip (2024)
- [2]Günstigerprüfung und Sparerpauschbetrag – Verbraucherzentrale (2024)