ETFs verstehen
Steuerliche Grundlagen bei ETFs
Gewinne aus ETFs werden mit der Abgeltungssteuer belastet – rund 26,4 % inklusive Soli. Doch es gibt spürbare Entlastungen: den Sparerpauschbetrag, die Teilfreistellung für Aktien-ETFs und Besonderheiten wie die Vorabpauschale. Wer sie kennt, zahlt legal weniger.
Aktualisiert am 17. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Keine Steuerberatung
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen zu Bildungszwecken (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Im Einzelfall bitte fachlich prüfen lassen.
Die Abgeltungssteuer
Auf Kapitalerträge – also Kursgewinne und Ausschüttungen – fällt die Abgeltungssteuer von 25 % an, plus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt das effektiv rund 26,375 %. Deine Depotbank führt sie in der Regel automatisch ab.
Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei
Jede Person hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (Ehepaare 2.000 €). Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Damit die Bank ihn berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen – sonst holst du dir die Steuer erst über die Steuererklärung zurück.
Teilfreistellung: 30 % bei Aktien-ETFs
Als Ausgleich für Steuern auf Fondsebene sind bei Aktien-ETFs (mind. 51 % Aktienanteil) 30 % der Erträge steuerfrei – die sogenannte Teilfreistellung. Von einem Kursgewinn werden also nur 70 % besteuert. Das senkt die effektive Steuerlast auf Aktien-ETFs deutlich.
| Element | Wert | Wirkung |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25 % | Grundsteuersatz auf Erträge |
| Soli | 5,5 % der Steuer | ≈ +1,375 %-Punkte |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € | jährlich steuerfrei |
| Teilfreistellung (Aktien-ETF) | 30 % | senkt steuerpflichtigen Ertrag |
| Vorabpauschale | abhängig vom Basiszins | laufende Vorab-Besteuerung |
Die Vorabpauschale
Damit thesaurierende Fonds nicht bis zum Verkauf steuerfrei bleiben, gibt es die Vorabpauschale: eine kleine, jährlich fällige Vorab-Besteuerung eines fiktiven Mindestertrags (abgeleitet aus einem gesetzlichen Basiszins). Sie wird beim späteren Verkauf angerechnet, sodass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. In Jahren mit fallenden Kursen fällt sie nicht an.
Wie viel bleibt vom Gewinn?
Rechne für einen Aktien-ETF grob: von 100 € Gewinn sind 30 € durch Teilfreistellung frei, die restlichen 70 € werden mit ~26,4 % belastet → rund 18,5 € Steuer. Effektiv also unter 19 % statt 26 %. Den genauen Betrag ermittelt der ETF-Steuerrechner.
FIFO: Reihenfolge beim Verkauf
Verkaufst du nur einen Teil deiner Anteile, gilt FIFO (First In, First Out): Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft. Das ist besonders in der Entnahmephase relevant – mehr dazu unter Reihenfolge der Verkäufe.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]Investmentsteuergesetz & Teilfreistellung – Bundesministerium der Finanzen (2024)
- [2]ETF-Steuer und Vorabpauschale – Finanztip (2024)
- [3]Abgeltungssteuer und Sparerpauschbetrag – Verbraucherzentrale (2024)