Immobilie verkaufen – und den Erlös klug nutzen
Marktwert einer Immobilie ermitteln
Der Marktwert ist der Preis, der sich am Markt realistisch erzielen lässt – nicht Ihr Wunschpreis und nicht der Kaufpreis von damals. Drei Bewertungsverfahren, Vergleichsdaten und eine ehrliche Einschätzung führen zum tragfähigen Angebotspreis.
Aktualisiert am 20. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die drei Bewertungsverfahren
Für die Wertermittlung sind drei Verfahren anerkannt – welches passt, hängt von der Immobilienart ab:
| Verfahren | Grundidee | Geeignet für |
|---|---|---|
| Vergleichswert | Preise ähnlicher, kürzlich verkaufter Objekte | Eigentumswohnungen, Reihenhäuser |
| Ertragswert | Wert aus den erzielbaren Mieteinnahmen | vermietete Anlageobjekte |
| Sachwert | Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes | individuelle Ein-/Zweifamilienhäuser |
Woher die Vergleichsdaten kommen
Für eine erste Einschätzung helfen:
- Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse (oft online abrufbar)
- Vergleichspreise aus Immobilienportalen für ähnliche Objekte in der Lage
- der Immobilienpreisspiegel von Verbänden und Gutachterausschüssen
Wichtig ist, wirklich vergleichbare Objekte heranzuziehen: gleiche Lage, Größe, Baujahr, Zustand und Ausstattung.
Online-Rechner sind nur ein Anhaltspunkt
Kostenlose Sofort-Bewertungen im Netz liefern grobe Spannen und dienen Maklern oft der Kontaktgewinnung. Für den tatsächlichen Angebotspreis sind lokale Vergleichsdaten oder ein Gutachten deutlich verlässlicher.
Wann sich ein Gutachten lohnt
Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen kostet mehrere Hundert bis über tausend Euro, ist aber bei besonderen Objekten, im Erbfall, bei Scheidung oder Streit sinnvoll und vor Gericht belastbar. Für einen normalen Verkauf reicht oft die fundierte Einschätzung eines lokalen Maklers plus eigene Vergleichsrecherche.
Realistisch ansetzen zahlt sich aus
Ein zu hoch angesetzter Preis schreckt Interessenten ab, das Objekt bleibt lange am Markt („verbrannt“) und wird am Ende oft unter Wert verkauft. Ein realistischer Startpreis erzeugt Nachfrage – und manchmal ein Bieterverfahren.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]Immobilienbewertung – Verfahren – Verbraucherzentrale (2024)
- [2]Bodenrichtwerte und Gutachterausschüsse (§ 194 BauGB) – Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (2024)